In den Pensionspreisen sind enthalten:
 

- Miete für die Wohnung inkl. Küchenein-
- richtung und Abstellraum
- Benutzung aller Gemeinschaftseinrich-
- tungen wie z. B. Schwimmbad, Clubraum,
- Foyer, Restaurant, Parkanlagen, etc.
- Wöchentliche Reinigung der Wohnung
- Monatliche Reinigung der Fenster
- Mittagsmenü (4 Gänge),
- zur Auswahl stehen 3 Menüs
- Grundgebühr Telefon und Telefon-
- gespräche innerhalb des Hauses
- Anschluss an Fernsehen und Hörfunk
- Dienste der Hausdamen und der
- Hausleitung im üblichen Rahmen
- Erste Hilfe durch das Personal der Pflege-
  einrichtung, leichte Pflege
- im Appartement im Krankheitsfall bis
- zu 14 Tagen im Jahr
- Sämtliche Betriebskosten, wie z. B. Strom,
- Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr,
- Parkpflege, öffentliche Abgaben und Steuern
- Wartung und Instandhaltung aller tech-
- nischen Gemeinschaftsanlagen des Hauses
- Personalkosten für den üblichen Betrieb
- des Hauses
- kostenlose Teilnahme an allen
  Veranstaltungen
 
Die vorgenannten Preise und Leistungen
beziehen sich auf den Abschluss eines Pen-
sionsvertrages für eine Person. Wird eine
Wohnung von zwei Personen bewohnt, so
erhöht sich der Pensionspreis um 360 Euro
monatlich. Ein vertraglicher Ausschluss der
vorgenannten Leistungen ist nicht möglich.



Gegen Mehrpreis bieten wir folgende
zusätzliche Leistungen:
 
- Die Anmietung eines Tiefgaragenstell-
- platzes (67 Euro / Monat)
- Externe Telefongespräche
- Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Frühstücksbuffet und Abendbrot
- Zimmerservice für die Mahlzeiten
- Pflegedienste über die Erste Hilfe hinaus
- Benutzung der Münz-Waschmaschinen
- und -Wäschetrockner
- Täglicher Reinigungsservice für Bad und
- Schlafzimmer mit Wäscheservice
- Internetanschluss
 
Bei Abschluß eines Vormerkungsvertrages
berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr
von 210 Euro. Mit Abschluß des Pensions-
vertrages wird diese auf die erste Pensions-
zahlung angerechnet. Ferner wird eine Ent-
gelt-Vorauszahlung in 2facher Höhe des
Pensionspreises erhoben, die nach Beendi-
gung des Mietvertrages wieder zurücker-
stattet wird. Die Entgeltvorauszahlung wird
nach den jeweils geltenden gesetzlichen
Vorschriften verzinst. Darlehen werden
nicht erhoben.

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