In den Pensionspreisen sind enthalten:
- Miete für die Wohnung inkl. Küchenein- - richtung und Abstellraum - Benutzung aller Gemeinschaftseinrich- - tungen wie z. B. Schwimmbad, Clubraum, - Foyer, Restaurant, Parkanlagen, etc. - Wöchentliche Reinigung der Wohnung - Monatliche Reinigung der Fenster - Mittagsmenü (4 Gänge), - zur Auswahl stehen 3 Menüs - Grundgebühr Telefon und Telefon- - gespräche innerhalb des Hauses - Anschluss an Fernsehen und Hörfunk - Dienste der Hausdamen und der - Hausleitung im üblichen Rahmen - Erste Hilfe durch das Personal der Pflege- einrichtung, leichte Pflege - im Appartement im Krankheitsfall bis - zu 14 Tagen im Jahr - Sämtliche Betriebskosten, wie z. B. Strom, - Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, - Parkpflege, öffentliche Abgaben und Steuern - Wartung und Instandhaltung aller tech- - nischen Gemeinschaftsanlagen des Hauses - Personalkosten für den üblichen Betrieb - des Hauses - kostenlose Teilnahme an allen Veranstaltungen Die vorgenannten Preise und Leistungen beziehen sich auf den Abschluss eines Pen- sionsvertrages für eine Person. Wird eine Wohnung von zwei Personen bewohnt, so erhöht sich der Pensionspreis um 360 Euro monatlich. Ein vertraglicher Ausschluss der vorgenannten Leistungen ist nicht möglich.
Gegen Mehrpreis bieten wir folgende zusätzliche Leistungen:
- Die Anmietung eines Tiefgaragenstell- - platzes (67 Euro / Monat) - Externe Telefongespräche - Rundfunk- und Fernsehgebühren - Frühstücksbuffet und Abendbrot - Zimmerservice für die Mahlzeiten - Pflegedienste über die Erste Hilfe hinaus - Benutzung der Münz-Waschmaschinen - und -Wäschetrockner - Täglicher Reinigungsservice für Bad und - Schlafzimmer mit Wäscheservice - Internetanschluss Bei Abschluß eines Vormerkungsvertrages berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 210 Euro. Mit Abschluß des Pensions- vertrages wird diese auf die erste Pensions- zahlung angerechnet. Ferner wird eine Ent- gelt-Vorauszahlung in 2facher Höhe des Pensionspreises erhoben, die nach Beendi- gung des Mietvertrages wieder zurücker- stattet wird. Die Entgeltvorauszahlung wird nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften verzinst. Darlehen werden nicht erhoben.
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